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Kündigung der Autoversicherung - wichtig sind der Zeitpunkt und die Art und Weise

Nicht nur im Rundfunk und im Fernsehen werden derzeit die Versicherungsunternehmen mit lockenden Konditionen. Der Stichtag der alljährlichen Kündigungsmöglichkeit für die Autoversicherung rückt näher. Normalerweise endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von einem Monat haben die Versicherungsnehmer Jahr für Jahr die Möglichkeit den Vertrag mit der Kfz-Versicherung aufzulösen.

Einige Versicherte haben in ihren Vertragsunterlagen unter Umständen jedoch einen alternativen Termin fixiert. Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann es durchaus möglich sein, dass ein Versicherungsjahr nicht im Dezember endet, sondern an einem anderen Datum. Für diese Vereinbarungen gilt aber trotzdem die Frist von einem Monat. Die Vertragsaufhebung für eine Police, die beispielsweise am 31. August ausläuft und gekündigt werden soll, muss der Kündigungsbrief bis zum 31. Juli bei der Versicherung eingegangen sein. Um aus dem Vertrag herauszukommen, reicht keinesfalls ein Anruf oder eine E-Mail. Die rechtswirksame Vertragsauflösung kann lediglich schriftlich erfolgen. Wer ganz sicher gehen möchte, sendet am besten ein Einschreiben mit Rückschein. Dieser Rückschein dient als Beleg dafür, dass die Assekuranz den Brief erhalten hat. Außerdem lässt sich im Zweifelsfall sogar feststellen, wer das Kündigungsschreiben angenommen hat.

Alternativ gibt es noch das Sonderkündigungsrecht

Falls Sie den 30. November verpasst haben sollten, ist dies kein Grund zu verzagen. Schlimmstenfalls müssen Sie bis zum nächsten Jahr warten. Allerdings besteht immer noch die Möglichkeit, das so genannte Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Diese Option tritt in Kraft, wenn sich die Vertragbedingungen ändern. Sollten Sie also beispielsweise am 3. Dezember Post von Ihrem Versicherer bekommen, in der eine Anhebung der Beiträge angekündigt wird, haben Sie genau einen Monat Zeit den Vertrag aufzulösen. Für diese Variante gilt folglich ebenfalls die Monatsfrist.

Da in jedem Jahr eine neue Einstufung der Typenklassen seitens des Gesamtverbandes Deutscher Autoversicherer vorgenommen wird und sich in diesem Zusammenhang die Beiträge andern könnten, lohnt es sich jedes Schreiben der Versicherung mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen. Auch die Veränderung der Regionalklassen eröffnet im Einzelfall die Chance, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Nach der Kündigung, ob termingerecht oder im Sonderfall, sollte man unbedingt einen Anschlussvertrag in petto haben. Denn das Fahren ohne Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht erlaubt.

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